GOÄ-Ziffer 635: Photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens vier…
Photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens vier Punkten
Die GOÄ-Ziffer 635 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens vier Punkten“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 227 Punkten bewertet; das entspricht 13,23 € beim einfachen und 30,43 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 635 beschreibt die photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens vier Punkten, ein Verfahren zur graphischen Erfassung der arteriellen Pulswelle mittels optischer Sensoren an mehreren definierten Messstellen einer Extremität. Sie wird angewendet, wenn die arterielle Durchblutung entlang eines Gliedmaßenabschnitts an mehreren Etagen dokumentiert werden soll, um beispielsweise Stenosen oder Verschlüsse anhand von Amplituden- und Kurvenformveränderungen der Pulswelle zu lokalisieren. Voraussetzung für die Berechnung ist die Erfassung an mindestens vier verschiedenen Punkten, wodurch sich die Leistung von einer punktuellen Einzelmessung abgrenzt. Das Verfahren liefert je Messpunkt eine eigene Pulskurve, aus deren Form und Amplitude Rückschlüsse auf die arterielle Durchblutungssituation gezogen werden, und wird typischerweise ergänzend zur klinischen Untersuchung bei Verdacht auf periphere arterielle Verschlusskrankheit eingesetzt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 13,23 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 30,43 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 46,30 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 635
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 635?
Die GOÄ-Ziffer 635 steht für „Photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens vier Punkten“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 635?
Die GOÄ-Ziffer 635 ist mit 227 Punkten bewertet; das entspricht 13,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 635 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 30,43 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 635?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 635 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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