GOÄ-Ziffer 638: Punktuelle Arterien- und/oder Venenpulsschreibung

Punktuelle Arterien- und/oder Venenpulsschreibung

Die GOÄ-Ziffer 638 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Punktuelle Arterien- und/oder Venenpulsschreibung“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 121 Punkten bewertet; das entspricht 7,05 € beim einfachen und 16,21 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 638 beschreibt die punktuelle Arterien- und/oder Venenpulsschreibung, also die graphische Registrierung der Pulswelle an einer einzelnen, definierten Messstelle eines arteriellen oder venösen Gefäßes. Sie wird angewendet, wenn im Gegensatz zur mehrpunktigen Volumenpulsschreibung nach Nummer 635 lediglich eine gezielte Einzelmessung an einer bestimmten Stelle erforderlich ist, etwa zur orientierenden Beurteilung der Pulsqualität an einem klinisch auffälligen Gefäßabschnitt. Die Untersuchung liefert eine einzelne Kurvenaufzeichnung, aus deren Form, Amplitude und Anstiegssteilheit sich Hinweise auf lokale Durchblutungsstörungen ableiten lassen. In der Praxis dient sie häufig als ergänzende, gezielte Einzelmessung zur klinischen Untersuchung, etwa wenn nur ein einzelnes Gefäßsegment und nicht der gesamte Extremitätenverlauf apparativ dokumentiert werden soll.

Gebühren und Steigerungssatz

121 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach7,05 €
Regelhöchstsatz2,3-fach16,21 €
Höchstsatz3,5-fach24,68 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 638

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 638?

Die GOÄ-Ziffer 638 steht für „Punktuelle Arterien- und/oder Venenpulsschreibung“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 638?

Die GOÄ-Ziffer 638 ist mit 121 Punkten bewertet; das entspricht 7,05 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 638 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,21 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 638?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 638 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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