GOÄ-Ziffer 637: Pulswellenlaufzeitbestimmung – gegebenenfalls einschließlich…

Pulswellenlaufzeitbestimmung – gegebenenfalls einschließlich einer elektrokardiographischen Kontrollableitung

Die GOÄ-Ziffer 637 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Pulswellenlaufzeitbestimmung – gegebenenfalls einschließlich einer elektrokardiographischen Kontrollableitung“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 227 Punkten bewertet; das entspricht 13,23 € beim einfachen und 30,43 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 637 vergütet die Pulswellenlaufzeitbestimmung, gegebenenfalls einschließlich einer begleitenden elektrokardiographischen Kontrollableitung. Angewendet wird das Verfahren, wenn die Laufzeit der arteriellen Pulswelle zwischen zwei definierten Messpunkten des Körpers erfasst werden soll, woraus sich Rückschlüsse auf die Gefäßsteifigkeit beziehungsweise die arterielle Durchblutung entlang der untersuchten Strecke ziehen lassen. Die optionale EKG-Kontrollableitung dient dabei als zeitliches Bezugssignal, um den Startpunkt der Pulswelle am Herzen exakt zu definieren und so die Laufzeit bis zum peripheren Messpunkt korrekt zu bestimmen. In der Praxis kommt die Untersuchung bei der Abklärung arterieller Durchblutungsstörungen oder zur Beurteilung der Gefäßelastizität zum Einsatz, häufig ergänzend zu anderen oszillographischen oder plethysmographischen Verfahren derselben Extremität.

Gebühren und Steigerungssatz

227 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,23 €
Regelhöchstsatz2,3-fach30,43 €
Höchstsatz3,5-fach46,30 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 637

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 637?

Die GOÄ-Ziffer 637 steht für „Pulswellenlaufzeitbestimmung – gegebenenfalls einschließlich einer elektrokardiographischen Kontrollableitung“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 637?

Die GOÄ-Ziffer 637 ist mit 227 Punkten bewertet; das entspricht 13,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 637 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 30,43 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 637?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 637 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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