GOÄ-Ziffer 696: Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie…

Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion – zusätzlich zu Nummer 690

Die GOÄ-Ziffer 696 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion – zusätzlich zu Nummer 690“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 26,82 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 696 beschreibt inhaltlich ebenfalls die Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder eine Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge, gegebenenfalls einschließlich Probeexzision, und wird im Rahmen eines anderen endoskopischen Zugangswegs als Nummer 695 berechnet. In der Praxis bedeutet dies, dass die eigentliche Abtragungstechnik identisch ist, die Zuordnung zu 695 oder 696 sich jedoch danach richtet, im Rahmen welcher endoskopischen Basisuntersuchung des Kapitels F der Eingriff stattfindet. Angewendet wird die Nummer, wenn während einer Endoskopie ein oder mehrere Polypen mit der Elektroschlinge entfernt oder eine Schlingenbiopsie durchgeführt wird, um pathologisches Gewebe zu sichern. Wie bei 695 ist die reine endoskopische Darstellung ohne tatsächliche Abtragung nicht ausreichend für die Berechnung dieser Nummer, da sie den zusätzlichen interventionellen Schritt gegenüber der Spiegelung allein abbildet.

Gebühren und Steigerungssatz

200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach11,66 €
Regelhöchstsatz2,3-fach26,82 €
Höchstsatz3,5-fach40,81 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 696

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 696?

Die GOÄ-Ziffer 696 steht für „Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion – zusätzlich zu Nummer 690“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 696?

Die GOÄ-Ziffer 696 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 696 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 26,82 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 696?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 696 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.