GOÄ-Ziffer 1511: Eröffnung eines Zungenabszesses

Eröffnung eines Zungenabszesses

Die GOÄ-Ziffer 1511 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröffnung eines Zungenabszesses“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 185 Punkten bewertet; das entspricht 10,78 € beim einfachen und 24,79 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die operative Eröffnung eines Zungenabszesses, also einer umschriebenen eitrigen Einschmelzung im Zungengewebe, die durch eine Inzision entlastet werden muss. Typischer Anwendungsfall ist eine schmerzhafte, entzündlich bedingte Schwellung der Zunge mit Abszedierung, häufig infolge von Verletzungen, Fremdkörpern oder fortgeleiteten Infektionen, bei der die Eröffnung und Drainage des Eiterherdes zur Beschwerdelinderung und Verhinderung einer weiteren Ausbreitung notwendig wird. Die Leistung umfasst den eigentlichen operativen Eröffnungs- und Entlastungsvorgang. Sie ist von den weitergehenden Eingriffen an der Zunge, etwa der teilweisen oder vollständigen Entfernung von Zungengewebe oder der Keilexzision, klar abzugrenzen, da hier lediglich ein entzündlicher Herd eröffnet und nicht Gewebe reseziert wird.

Gebühren und Steigerungssatz

185 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach10,78 €
Regelhöchstsatz2,3-fach24,79 €
Höchstsatz3,5-fach37,73 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1511

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1511?

Die GOÄ-Ziffer 1511 steht für „Eröffnung eines Zungenabszesses“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1511?

Die GOÄ-Ziffer 1511 ist mit 185 Punkten bewertet; das entspricht 10,78 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1511 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 24,79 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1511?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1511 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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