GOÄ-Ziffer 1512: Teilweise Entfernung der Zunge – gegebenenfalls…
Teilweise Entfernung der Zunge – gegebenenfalls einschließlich Unterbindung der Arteria lingualis
Die GOÄ-Ziffer 1512 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Teilweise Entfernung der Zunge – gegebenenfalls einschließlich Unterbindung der Arteria lingualis“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer bildet die teilweise Entfernung der Zunge ab, gegebenenfalls einschließlich der Unterbindung der Arteria lingualis, wenn also ein Teil des Zungengewebes reseziert wird und dabei aus Blutstillungsgründen die versorgende Zungenarterie unterbunden werden muss. Typischer Anwendungsfall ist eine umschriebene Gewebeveränderung, etwa ein Tumor oder eine ausgedehnte Läsion, die eine partielle Resektion der Zunge erfordert, ohne dass das gesamte Organ entfernt wird. Die Leistung umfasst sowohl die eigentliche Teilresektion als auch die gegebenenfalls notwendige Gefäßunterbindung in einem Eingriff. Abzugrenzen ist sie zum einen von der kleineren Keilexzision aus der Zunge, die einen begrenzteren Gewebeausschnitt betrifft, zum anderen von der vollständigen Zungenentfernung mit Unterbindung beider Arteriae linguales, die als eigene, umfangreichere Ziffer geführt wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 64,70 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 148,81 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 226,45 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1512
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1512?
Die GOÄ-Ziffer 1512 steht für „Teilweise Entfernung der Zunge – gegebenenfalls einschließlich Unterbindung der Arteria lingualis“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1512?
Die GOÄ-Ziffer 1512 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1512 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1512?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1512 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.