GOÄ-Ziffer 1527: Galvanokaustik oder Elektrolyse oder Kürettement im Kehlkopf

Galvanokaustik oder Elektrolyse oder Kürettement im Kehlkopf

Die GOÄ-Ziffer 1527 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Galvanokaustik oder Elektrolyse oder Kürettement im Kehlkopf“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen und 49,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer bildet drei alternative Behandlungsverfahren im Kehlkopf ab: Galvanokaustik, Elektrolyse oder Kürettement. Typischer Anwendungsfall ist die Behandlung umschriebener Schleimhaut- oder Gewebeveränderungen im Kehlkopf, bei der je nach Befund entweder mittels erhitzter Elektrode (Galvanokaustik), mittels elektrolytischer Gewebezerstörung (Elektrolyse) oder durch mechanisches Auskratzen mit einer Kürette (Kürettement) eine gezielte Abtragung oder Zerstörung erfolgt. Die Leistung wird unabhängig davon angesetzt, welches der drei genannten Verfahren im Einzelfall zur Anwendung kommt, da sie alternative Methoden mit vergleichbarem Zielsetzungscharakter im Kehlkopf darstellen. Abzugrenzen ist sie von der chemischen Ätzung, die auf einer stoffchemischen Wirkung beruht, sowie von der Einbringung von Arzneimitteln, die keine gewebszerstörende, sondern eine medikamentöse Zielsetzung verfolgt.

Gebühren und Steigerungssatz

370 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach21,57 €
Regelhöchstsatz2,3-fach49,61 €
Höchstsatz3,5-fach75,50 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1527

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1527?

Die GOÄ-Ziffer 1527 steht für „Galvanokaustik oder Elektrolyse oder Kürettement im Kehlkopf“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1527?

Die GOÄ-Ziffer 1527 ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1527 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 49,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1527?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1527 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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