GOÄ-Ziffer 1529: Intubation oder Einführung von Dehnungsinstrumenten in den…
Intubation oder Einführung von Dehnungsinstrumenten in den Kehlkopf, als selbständige Leistung 1530 Untersuchung des Kehlkopfes mit dem Laryngoskop 182 10,61
Die GOÄ-Ziffer 1529 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Intubation oder Einführung von Dehnungsinstrumenten in den Kehlkopf, als selbständige Leistung 1530 Untersuchung des Kehlkopfes mit dem Laryngoskop 182 10,61“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen und 20,38 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer bildet die Intubation oder die Einführung von Dehnungsinstrumenten in den Kehlkopf als selbständige Leistung ab, also einen eigenständig indizierten und durchgeführten Eingriff zur Freihaltung oder Aufdehnung des Kehlkopflumens, unabhängig von einer im Rahmen einer Narkose vorgenommenen Intubation. Typischer Anwendungsfall ist die therapeutische Bougierung oder Dilatation bei einer Kehlkopfstenose, etwa zur schrittweisen Aufdehnung einer narbigen Engstelle, oder das Einlegen eines Tubus zur Sicherung der Atemwege außerhalb eines Narkosezusammenhangs. Entscheidend für die Berechnung als eigenständige Leistung ist, dass die Maßnahme nicht bloß unselbständiger Bestandteil einer Anästhesie ist, sondern eigenständiges therapeutisches Ziel am Kehlkopf verfolgt. Von rein diagnostischen laryngoskopischen Untersuchungen ist sie durch den aktiv-therapeutischen, dehnenden beziehungsweise atemwegssichernden Charakter abzugrenzen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 8,86 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 20,38 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 31,01 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1526 – Chemische Ätzung im Kehlkopf
- GOÄ 1527 – Galvanokaustik oder Elektrolyse oder Kürettement im Kehlkopf
- GOÄ 1528 – Fremdkörperentfernung aus dem Kehlkopf
- GOÄ 1532 – Endobronchiale Behandlung mit weichem Rohr
- GOÄ 1533 – Schwebe- oder Stützlaryngoskopie, jeweils als selbständige Leistung
- GOÄ 1534 – Probeexzision aus dem Kehlkopf
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1529
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1529?
Die GOÄ-Ziffer 1529 steht für „Intubation oder Einführung von Dehnungsinstrumenten in den Kehlkopf, als selbständige Leistung 1530 Untersuchung des Kehlkopfes mit dem Laryngoskop 182 10,61“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1529?
Die GOÄ-Ziffer 1529 ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1529 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,38 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1529?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1529 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.