GOÄ-Ziffer 1532: Endobronchiale Behandlung mit weichem Rohr

Endobronchiale Behandlung mit weichem Rohr

Die GOÄ-Ziffer 1532 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Endobronchiale Behandlung mit weichem Rohr“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 182 Punkten bewertet; das entspricht 10,61 € beim einfachen und 24,40 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die endobronchiale Behandlung mit weichem Rohr, also eine über ein flexibles Instrument durchgeführte therapeutische Maßnahme innerhalb der Bronchien. Typischer Anwendungsfall ist die gezielte endobronchiale Intervention, etwa zur Absaugung, Spülung oder lokalen Behandlung im Bronchialsystem mittels eines flexiblen, weichen Instrumentariums, im Unterschied zu starren endoskopischen Verfahren. Gemäß der amtlichen Bestimmung ist die Berechnung dieser Leistung im Zusammenhang mit einer gleichzeitig durchgeführten Intubationsnarkose eingeschränkt, sodass der zeitliche und sachliche Zusammenhang mit einer Intubationsnarkose bei der Abrechnung zu beachten ist. Die Leistung ist von der reinen Kehlkopfbehandlung sowie von der Bronchoskopie mit starren Instrumenten abzugrenzen, da hier speziell das weiche, flexible Instrumentarium und der bronchiale statt laryngeale Bezugsort maßgeblich sind.

Gebühren und Steigerungssatz

182 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach10,61 €
Regelhöchstsatz2,3-fach24,40 €
Höchstsatz3,5-fach37,13 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1532

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1532?

Die GOÄ-Ziffer 1532 steht für „Endobronchiale Behandlung mit weichem Rohr“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1532?

Die GOÄ-Ziffer 1532 ist mit 182 Punkten bewertet; das entspricht 10,61 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1532 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 24,40 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1532?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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