GOÄ-Ziffer 2173: Amputation im Unterarm-, Unterschenkel- oder Oberarmbereich…
Amputation im Unterarm-, Unterschenkel- oder Oberarmbereich – einschließlich plastischer Deckung
Die GOÄ-Ziffer 2173 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Amputation im Unterarm-, Unterschenkel- oder Oberarmbereich – einschließlich plastischer Deckung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Erfasst wird die Amputation im Bereich des Unterarms, des Unterschenkels oder des Oberarms, also größere Extremitätenamputationen oberhalb der Hand- beziehungsweise Fußebene, jedoch unterhalb des Oberschenkels. Typische Anlässe sind schwere Traumata, periphere Durchblutungsstörungen, ausgedehnte Infektionen oder maligne Tumoren, bei denen ein Extremitätenerhalt nicht mehr möglich ist. Die Leistung umfasst die plastische Deckung des Amputationsstumpfes als integralen Bestandteil des Eingriffs. Von Amputationen im Oberschenkelbereich, die eigenständig unter Ziffer 2174 abgerechnet werden, grenzt sie sich durch die Lokalisation ab; von den Amputationen einzelner Finger, Zehen oder Strahlen unterscheidet sie sich durch den deutlich größeren Umfang auf Höhe der langen Röhrenknochen von Arm oder Bein.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 64,70 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 148,81 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 226,45 € |
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2173
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2173?
Die GOÄ-Ziffer 2173 steht für „Amputation im Unterarm-, Unterschenkel- oder Oberarmbereich – einschließlich plastischer Deckung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2173?
Die GOÄ-Ziffer 2173 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2173 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2173?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2173 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.