GOÄ-Ziffer 2171: Amputation eines Fingerstrahles in der Mittelhand oder eines…
Amputation eines Fingerstrahles in der Mittelhand oder eines Zehenstrahles im Mittelfuß oder Amputation nach Pirogow oder Gritti – einschließlich plastischer Deckung
Die GOÄ-Ziffer 2171 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Amputation eines Fingerstrahles in der Mittelhand oder eines Zehenstrahles im Mittelfuß oder Amputation nach Pirogow oder Gritti – einschließlich plastischer Deckung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst die Amputation eines gesamten Fingerstrahls einschließlich des zugehörigen Mittelhandknochens beziehungsweise eines Zehenstrahls einschließlich des Mittelfußknochens, außerdem die speziellen Fußamputationstechniken nach Pirogow oder nach Gritti. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine Amputation auf Ebene des einzelnen Fingers oder der Zehe nicht ausreicht und der gesamte Strahl beziehungsweise – bei Pirogow/Gritti – ein höher gelegener Fußabschnitt entfernt werden muss, etwa bei ausgedehnter Gewebezerstörung oder Infektion. Die plastische Deckung des Stumpfes ist Bestandteil der Leistung. Von der einfachen Finger- oder Zehenamputation nach Ziffer 2170 unterscheidet sie sich durch den größeren Umfang der Resektion einschließlich der Mittelhand- beziehungsweise Mittelfußanteile.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 64,70 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 148,81 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 226,45 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2171
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2171?
Die GOÄ-Ziffer 2171 steht für „Amputation eines Fingerstrahles in der Mittelhand oder eines Zehenstrahles im Mittelfuß oder Amputation nach Pirogow oder Gritti – einschließlich plastischer Deckung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2171?
Die GOÄ-Ziffer 2171 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2171 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2171?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2171 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.