GOÄ-Ziffer 2553: Intrakraniale Operation einer basalen Liquorfistel mit…

Intrakraniale Operation einer basalen Liquorfistel mit plastischem Verschluß

Die GOÄ-Ziffer 2553 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Intrakraniale Operation einer basalen Liquorfistel mit plastischem Verschluß“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 6000 Punkten bewertet; das entspricht 349,72 € beim einfachen und 804,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2553 betrifft die intrakranielle Operation einer basalen Liquorfistel mit plastischem Verschluss, also die operative Behebung eines Defekts an der Schädelbasis, durch den Liquor unkontrolliert nach außen, etwa in die Nase oder das Ohr, austritt. Angewendet wird sie, wenn konservative Maßnahmen nicht ausreichen und der Defekt, häufig traumatisch oder nach vorangegangener Operation entstanden, von intrakraniell dargestellt und mit körpereigenem oder alloplastischem Material dauerhaft plastisch verschlossen werden muss, um ein Risiko für aufsteigende Meningitiden zu beseitigen. Die Ziffer setzt den intrakraniellen Zugangsweg voraus und ist damit von rein endonasalen oder extrakraniellen Verschlusstechniken abzugrenzen. Sie unterscheidet sich zudem von den Enzephalozelen-Ziffern 2538 und 2539, da hier keine Gewebeprotrusion, sondern primär eine Liquorfistel behandelt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

6000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach349,72 €
Regelhöchstsatz2,3-fach804,36 €
Höchstsatz3,5-fach1.224,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2553

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2553?

Die GOÄ-Ziffer 2553 steht für „Intrakraniale Operation einer basalen Liquorfistel mit plastischem Verschluß“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2553?

Die GOÄ-Ziffer 2553 ist mit 6000 Punkten bewertet; das entspricht 349,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2553 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 804,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2553?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2553 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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