GOÄ-Ziffer 2596: Hirnnervenersatzplastik durch Implantation eines autologen…

Hirnnervenersatzplastik durch Implantation eines autologen peripheren Nerven

Die GOÄ-Ziffer 2596 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hirnnervenersatzplastik durch Implantation eines autologen peripheren Nerven“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 2400 Punkten bewertet; das entspricht 139,89 € beim einfachen und 321,75 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die Hirnnervenersatzplastik durch Implantation eines autologen peripheren Nerven. Angewendet wird sie bei Ausfall oder Durchtrennung eines Hirnnerven, etwa des Nervus facialis, wenn zur Wiederherstellung der Funktion ein körpereigener peripherer Nerv, häufig ein sensibler Hautnerv, als Ersatzstrecke implantiert wird und die betroffenen Nervenenden beziehungsweise Zielstrukturen damit überbrückt werden. Die Leistung entspricht in ihrer operativen Grundlogik der Nervenersatzplastik im Hand-/Armbereich nach Nummer 2585, bezieht sich aber ausdrücklich auf Hirnnerven und deren Versorgungsgebiete im Kopf-Hals-Bereich statt auf periphere Extremitätennerven. Die Entnahme des verwendeten Transplantats ist gesondert zu betrachten und gegebenenfalls zusätzlich zu berechnen.

Gebühren und Steigerungssatz

2400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach139,89 €
Regelhöchstsatz2,3-fach321,75 €
Höchstsatz3,5-fach489,61 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2596

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2596?

Die GOÄ-Ziffer 2596 steht für „Hirnnervenersatzplastik durch Implantation eines autologen peripheren Nerven“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2596?

Die GOÄ-Ziffer 2596 ist mit 2400 Punkten bewertet; das entspricht 139,89 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2596 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 321,75 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2596?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2596 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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