GOÄ-Ziffer 2598: Stereotaktische Thermokoagulation des Ganglion Gasseri

Stereotaktische Thermokoagulation des Ganglion Gasseri

Die GOÄ-Ziffer 2598 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Stereotaktische Thermokoagulation des Ganglion Gasseri“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 1400 Punkten bewertet; das entspricht 81,60 € beim einfachen und 187,68 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die stereotaktische Thermokoagulation des Ganglion Gasseri, also die bildgestützte, computerunterstützt exakt positionierte Wärmezerstörung von Anteilen des Trigeminusganglions. Angewendet wird sie ebenfalls zur Behandlung der therapieresistenten Trigeminusneuralgie, wenn zur präzisen Platzierung der Koagulationssonde ein stereotaktisches Zielverfahren eingesetzt wird, das eine besonders genaue Lokalisation des Ganglions und eine kontrollierte Begrenzung der Läsion ermöglicht. Gegenüber der einfachen Verödung oder Verkochung nach Nummer 2597 liegt der maßgebliche Unterschied im zusätzlichen Einsatz der stereotaktischen Navigation, die einen höheren technischen und planerischen Aufwand voraussetzt. Beide Ziffern betreffen dasselbe Zielorgan, unterscheiden sich jedoch in der angewandten Zielführungstechnik und schließen sich daher gegenseitig aus.

Gebühren und Steigerungssatz

1400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach81,60 €
Regelhöchstsatz2,3-fach187,68 €
Höchstsatz3,5-fach285,60 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2598

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2598?

Die GOÄ-Ziffer 2598 steht für „Stereotaktische Thermokoagulation des Ganglion Gasseri“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2598?

Die GOÄ-Ziffer 2598 ist mit 1400 Punkten bewertet; das entspricht 81,60 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2598 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 187,68 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2598?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2598 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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