GOÄ-Ziffer 2691: Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei…
Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Aussprengung des Oberkiefers an der Schädelbasis
Die GOÄ-Ziffer 2691 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Aussprengung des Oberkiefers an der Schädelbasis“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 3600 Punkten bewertet; das entspricht 209,83 € beim einfachen und 482,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2691 vergütet die operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei einer Aussprengung des Oberkiefers an der Schädelbasis, also einer hochgradigen Oberkieferfraktur, bei der sich der Oberkiefer im Bereich seiner Verbindung zur Schädelbasis vom übrigen Gesichtsskelett löst. Sie kommt bei entsprechend schweren Mittelgesichtstraumata zur Anwendung, die eine operative Einrichtung und stabile osteosynthetische Fixation des abgesprengten Oberkiefers erfordern. Von Ziffer 2692, die Kieferbrüche im Mittelgesichtsbereich mit gegebenenfalls begleitender Jochbeinbeteiligung betrifft, grenzt sich 2691 durch die spezifische Lokalisation der Fraktur an der Schädelbasis ab, während 2690 die Versorgung des Unterkiefers beschreibt. Die Ziffer erfasst damit einen der schwersten Frakturtypen des Mittelgesichts, der eine entsprechend umfangreiche operative Versorgung notwendig macht.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 209,83 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 482,61 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 734,41 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2691
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2691?
Die GOÄ-Ziffer 2691 steht für „Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Aussprengung des Oberkiefers an der Schädelbasis“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2691?
Die GOÄ-Ziffer 2691 ist mit 3600 Punkten bewertet; das entspricht 209,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2691 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 482,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2691?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2691 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.