GOÄ-Ziffer 2690: Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei…
Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Unterkieferbruch, je Kieferhälfte
Die GOÄ-Ziffer 2690 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Unterkieferbruch, je Kieferhälfte“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen und 134,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2690 erfasst die operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei einem Unterkieferbruch, abgerechnet je Kieferhälfte. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine dislozierte Unterkieferfraktur vorliegt, die operativ eingerichtet und anschließend mittels Osteosynthese – etwa durch Platten oder Schrauben – fest stabilisiert werden muss, im Unterschied zur bloßen Fixation einer nicht verschobenen Fraktur nach Ziffer 2688. Bei einer beidseitigen Unterkieferfraktur wird die Leistung entsprechend für jede betroffene Kieferhälfte gesondert angesetzt. Von den Ziffern für Mittelgesichts- oder Oberkieferfrakturen (2691–2693) unterscheidet sich 2690 durch die eindeutige Lokalisation am Unterkiefer. Typischer Anwendungsfall ist ein Unfall- oder Gewalttrauma mit verschobenem Unterkieferbruch, der ein offenes operatives Vorgehen mit Reposition und stabiler Osteosynthese erfordert.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 58,29 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 134,07 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 204,01 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2690
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2690?
Die GOÄ-Ziffer 2690 steht für „Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Unterkieferbruch, je Kieferhälfte“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2690?
Die GOÄ-Ziffer 2690 ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2690 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 134,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2690?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2690 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.