GOÄ-Ziffer 2688: Fixation bei nicht dislozierter Kieferfraktur durch…

Fixation bei nicht dislozierter Kieferfraktur durch Osteosynthese oder Aufhängung

Die GOÄ-Ziffer 2688 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fixation bei nicht dislozierter Kieferfraktur durch Osteosynthese oder Aufhängung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen und 100,56 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2688 vergütet die Fixation bei einer nicht dislozierten Kieferfraktur durch Osteosynthese oder Aufhängung. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Kieferbruch zwar vorliegt, die Bruchenden jedoch nicht gegeneinander verschoben sind, sodass keine operative Reposition erforderlich ist, sondern lediglich die Stabilisierung der bereits korrekt stehenden Fraktur bis zur knöchernen Ausheilung erfolgen muss. Die Fixation kann dabei entweder durch Osteosynthese (feste Verbindung der Knochenteile, etwa mittels Platten oder Schrauben) oder durch eine Aufhängung erfolgen. Die Ziffer grenzt sich damit von den Ziffern für die operative Reposition und Fixation dislozierter Frakturen (z. B. 2690 ff.) ab, bei denen zusätzlich zur Stabilisierung eine Einrichtung der verschobenen Bruchstücke notwendig ist. Maßgeblich für die Wahl von 2688 ist somit ausschließlich die fehlende Dislokation der Fraktur.

Gebühren und Steigerungssatz

750 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,72 €
Regelhöchstsatz2,3-fach100,56 €
Höchstsatz3,5-fach153,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2688

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2688?

Die GOÄ-Ziffer 2688 steht für „Fixation bei nicht dislozierter Kieferfraktur durch Osteosynthese oder Aufhängung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2688?

Die GOÄ-Ziffer 2688 ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2688 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 100,56 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2688?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2688 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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