GOÄ-Ziffer 2693: Operative Reposition und Fixation einer isolierten…
Operative Reposition und Fixation einer isolierten Orbitaboden-, Jochbein- oder Jochbogenfraktur
Die GOÄ-Ziffer 2693 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Reposition und Fixation einer isolierten Orbitaboden-, Jochbein- oder Jochbogenfraktur“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen und 160,86 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2693 vergütet die operative Reposition und Fixation einer isolierten Fraktur des Orbitabodens, des Jochbeins oder des Jochbogens. Sie kommt zur Anwendung, wenn genau eine dieser Strukturen betroffen ist, ohne dass – wie bei Ziffer 2692 – ein umfassenderer Kieferbruch im Mittelgesichtsbereich mit zusätzlicher Beteiligung mehrerer Knochenanteile vorliegt. Typischer Anwendungsfall ist etwa ein isolierter Jochbeinbruch nach stumpfem Trauma oder eine isolierte Orbitabodenfraktur (Blow-out-Fraktur), die operativ eingerichtet und fixiert werden muss. Das Kriterium „isoliert“ grenzt die Ziffer damit klar von den komplexeren Mittelgesichtsfrakturen nach 2691 und 2692 ab, bei denen mehrere Strukturen gemeinsam betroffen sind. Die Wahl zwischen 2692 und 2693 richtet sich somit danach, ob die Fraktur auf eine einzelne Struktur beschränkt bleibt oder mehrere Knochenanteile umfasst.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 69,94 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 160,86 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 244,79 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2693
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2693?
Die GOÄ-Ziffer 2693 steht für „Operative Reposition und Fixation einer isolierten Orbitaboden-, Jochbein- oder Jochbogenfraktur“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2693?
Die GOÄ-Ziffer 2693 ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2693 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 160,86 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2693?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2693 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.