GOÄ-Ziffer 365: Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je…

Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität

Die GOÄ-Ziffer 365 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (IV. Kontrastmitteleinbringungen)). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 53,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, berechnet je Extremität. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen einer Lymphgefäßdarstellung Kontrastmittel in die Lymphgefäße einer Extremität eingebracht wird, um deren Verlauf und etwaige Veränderungen, etwa bei Lymphödem oder Verdacht auf Lymphknotenbefall, bildgebend darzustellen. Da die Berechnung ausdrücklich je Extremität erfolgt, wird die Leistung bei beidseitiger Untersuchung für jede untersuchte Extremität gesondert angesetzt. Die Leistung umfasst das Aufsuchen des Lymphgefäßes und die eigentliche Kontrastmitteleinbringung, nicht die anschließende radiologische Bildauswertung. Von anderen Kontrastmitteleinbringungen, etwa zur Bronchographie oder zur Darstellung von Gängen und Fisteln, unterscheidet sich diese Ziffer durch das spezifische Zielgebiet der Lymphgefäße einer Extremität.

Gebühren und Steigerungssatz

400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach23,31 €
Regelhöchstsatz2,3-fach53,61 €
Höchstsatz3,5-fach81,58 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 365

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 365?

Die GOÄ-Ziffer 365 steht für „Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 365?

Die GOÄ-Ziffer 365 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 365 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 53,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 365?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 365 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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