GOÄ-Ziffer 660: Phonokardiographische Untersuchung mit mindestens zwei…
Phonokardiographische Untersuchung mit mindestens zwei verschiedenen Ableitpunkten in mehreren Frequenzbereichen – einschließlich einer elektrokardiographischen Kontrollableitung sowie gegebenenfalls mit Karotispulskurve und/oder apexkardiographischer Untersuchung
Die GOÄ-Ziffer 660 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Phonokardiographische Untersuchung mit mindestens zwei verschiedenen Ableitpunkten in mehreren Frequenzbereichen – einschließlich einer elektrokardiographischen Kontrollableitung sowie gegebenenfalls mit Karotispulskurve und/oder apexkardiographischer Untersuchung“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 303 Punkten bewertet; das entspricht 17,66 € beim einfachen und 40,62 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die phonokardiographische Untersuchung nach Nummer 660 erfasst Herztöne und -geräusche apparativ an mindestens zwei unterschiedlichen Ableitpunkten der Thoraxwand und in mehreren Frequenzbereichen, um eine differenzierte grafische Dokumentation der akustischen Herzaktivität zu erhalten. Sie wird eingesetzt, wenn ein auskultatorisch festgestelltes Herzgeräusch objektiviert, seiner Herkunft nach zugeordnet oder im zeitlichen Verlauf verfolgt werden soll, etwa zur Beurteilung von Klappenvitien oder zur Unterscheidung funktioneller von organischen Geräuschen. Durch die Aufzeichnung an mehreren Ableitpunkten und Frequenzbändern lässt sich das Punctum maximum eines Geräuschs sowie sein Frequenzspektrum genauer bestimmen als durch reine Auskultation. Die Leistung schließt eine dazugehörige Auswertung ein und stellt damit eine objektivierende Ergänzung zur klinischen Herzuntersuchung dar.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 17,66 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 40,62 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 61,81 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 660
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 660?
Die GOÄ-Ziffer 660 steht für „Phonokardiographische Untersuchung mit mindestens zwei verschiedenen Ableitpunkten in mehreren Frequenzbereichen – einschließlich einer elektrokardiographischen Kontrollableitung sowie gegebenenfalls mit Karotispulskurve und/oder apexkardiographischer Untersuchung“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 660?
Die GOÄ-Ziffer 660 ist mit 303 Punkten bewertet; das entspricht 17,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 660 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 40,62 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 660?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 660 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.