GOÄ-Ziffer 661: Impulsanalyse und EKG zur Überwachung eines implantierten…
Impulsanalyse und EKG zur Überwachung eines implantierten Schrittmachers – gegebenenfalls mit Magnettest
Die GOÄ-Ziffer 661 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Impulsanalyse und EKG zur Überwachung eines implantierten Schrittmachers – gegebenenfalls mit Magnettest“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 530 Punkten bewertet; das entspricht 30,89 € beim einfachen und 71,05 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 661 vergütet die Impulsanalyse und EKG-Ableitung zur Kontrolle eines bereits implantierten Herzschrittmachers, gegebenenfalls einschließlich eines Magnettests. Sie kommt bei den routinemäßigen oder anlassbezogenen Funktionskontrollen von Schrittmacherpatienten zur Anwendung, bei denen die abgegebenen Stimulationsimpulse und deren korrekte Wahrnehmung durch das EKG überprüft werden, um Fehlfunktionen, Sensing- oder Stimulationsprobleme sowie eine nachlassende Batteriekapazität rechtzeitig zu erkennen. Der optional durchgeführte Magnettest löst dabei einen definierten asynchronen Stimulationsmodus aus, über den unter anderem der Batteriezustand beurteilt werden kann. Die Leistung ist damit die klassische EKG-gestützte Schrittmacherkontrolle in der kardiologischen oder hausärztlichen Nachsorge und unterscheidet sich von einer reinen Ruhe-EKG-Ableitung durch die gezielte Auswertung der Schrittmacherimpulse.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 30,89 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 71,05 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 108,12 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 661
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 661?
Die GOÄ-Ziffer 661 steht für „Impulsanalyse und EKG zur Überwachung eines implantierten Schrittmachers – gegebenenfalls mit Magnettest“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 661?
Die GOÄ-Ziffer 661 ist mit 530 Punkten bewertet; das entspricht 30,89 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 661 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 71,05 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 661?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 661 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.