GOÄ-Ziffer 665: Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur ohne…

Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur ohne Kohlensäurebestimmung

Die GOÄ-Ziffer 665 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur ohne Kohlensäurebestimmung“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 121 Punkten bewertet; das entspricht 7,05 € beim einfachen und 16,21 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Grundumsatzbestimmung nach Nummer 665 erfolgt mittels Stoffwechselapparatur und misst den Sauerstoffverbrauch des Patienten in körperlicher und geistiger Ruhe, ohne dass dabei die Kohlensäureabgabe bestimmt wird. Sie wird eingesetzt, um den Energiegrundumsatz zu ermitteln, etwa im Rahmen der Abklärung von Schilddrüsenfunktionsstörungen oder anderer Stoffwechselerkrankungen, bei denen ein abnorm erhöhter oder erniedrigter Grundumsatz vermutet wird. Die Untersuchung erfordert standardisierte Ruhebedingungen, insbesondere Nüchternheit sowie körperliche und psychische Ruhe, und die Erfassung der Atemgase über eine geschlossene Apparatur. Von der inhaltlich weitergehenden Nummer 666 unterscheidet sie sich dadurch, dass ausschließlich der Sauerstoffverbrauch erfasst wird und keine zusätzliche Bestimmung der Kohlensäure erfolgt, wodurch der respiratorische Quotient nicht berechnet werden kann.

Gebühren und Steigerungssatz

121 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach7,05 €
Regelhöchstsatz2,3-fach16,21 €
Höchstsatz3,5-fach24,68 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 665

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 665?

Die GOÄ-Ziffer 665 steht für „Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur ohne Kohlensäurebestimmung“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 665?

Die GOÄ-Ziffer 665 ist mit 121 Punkten bewertet; das entspricht 7,05 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 665 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,21 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 665?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 665 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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