GOÄ-Ziffer 666: Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur mit…

Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur mit Kohlensäurebestimmung

Die GOÄ-Ziffer 666 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur mit Kohlensäurebestimmung“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 227 Punkten bewertet; das entspricht 13,23 € beim einfachen und 30,43 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 666 beschreibt dieselbe Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur wie Nummer 665, jedoch mit zusätzlicher Bestimmung der Kohlensäure. Sie kommt zur Anwendung, wenn neben dem reinen Sauerstoffverbrauch auch der respiratorische Quotient ermittelt werden soll, was eine differenziertere Beurteilung des Stoffwechselzustands erlaubt, etwa im Rahmen der endokrinologischen oder ernährungsmedizinischen Diagnostik. Die zusätzliche Kohlensäuremessung liefert Informationen über das Verhältnis der verstoffwechselten Substrate und ermöglicht damit eine genauere Einordnung von Stoffwechselstörungen als die einfache Sauerstoffverbrauchsmessung. Die Ziffer grenzt sich von Nummer 665 ausschließlich durch diesen erweiterten Leistungsumfang ab und wird anstelle, nicht zusätzlich zu jener Ziffer berechnet, wenn beide Messgrößen erhoben werden.

Gebühren und Steigerungssatz

227 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,23 €
Regelhöchstsatz2,3-fach30,43 €
Höchstsatz3,5-fach46,30 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 666

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 666?

Die GOÄ-Ziffer 666 steht für „Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur mit Kohlensäurebestimmung“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 666?

Die GOÄ-Ziffer 666 ist mit 227 Punkten bewertet; das entspricht 13,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 666 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 30,43 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 666?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 666 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.