GOÄ-Ziffer 85: Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche…
Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung –, je angefangene Stunde Arbeitszeit
Die GOÄ-Ziffer 85 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung –, je angefangene Stunde Arbeitszeit“ (Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen (VI. Berichte, Briefe)). Sie ist mit 157 Punkten bewertet; das entspricht 9,14 € beim einfachen und 21,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 85 vergütet die schriftliche gutachtliche Äußerung, deren Erstellung einen das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand erfordert, gegebenenfalls einschließlich einer wissenschaftlichen Begründung der ärztlichen Einschätzung. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Gutachten wegen seines Umfangs, seiner fachlichen Tiefe oder der Notwendigkeit, die Beurteilung mit Literaturbelegen oder ausführlicher medizinischer Argumentation zu untermauern, deutlich über den Rahmen einer gewöhnlichen gutachtlichen Äußerung nach Nummer 80 hinausgeht. Die Abgrenzung zu Nummer 80 liegt also im Mehraufwand: Während Nummer 80 die übliche gutachtliche Stellungnahme abbildet, erfasst Nummer 85 den besonderen, gesteigerten Aufwand desselben Leistungstyps. Angewendet wird sie insbesondere bei komplexen Streitfragen, etwa in Haftungs- oder Kausalitätsfragen, bei denen eine einfache Einschätzung nicht ausreicht. Auch hier werden Schreibarbeiten gesondert über die Schreibgebühren nach den Nummern 95 und 96 berechnet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 9,14 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 21,02 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 31,99 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 78 – Behandlungsplan für die Chemotherapie und/oder schriftlicher…
- GOÄ 80 – Schriftliche gutachtliche Äußerung
- GOÄ 90 – Schriftliche Feststellung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen…
- GOÄ 95 – Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite
- GOÄ 96 – Schreibgebühr, je Kopie
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 85
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 85?
Die GOÄ-Ziffer 85 steht für „Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung –, je angefangene Stunde Arbeitszeit“ und gehört zu Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 85?
Die GOÄ-Ziffer 85 ist mit 157 Punkten bewertet; das entspricht 9,14 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 85 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 21,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 85?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 85 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.