GOÄ-Ziffer 90: Schriftliche Feststellung über das Vorliegen oder…

Schriftliche Feststellung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch

Die GOÄ-Ziffer 90 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Schriftliche Feststellung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch“ (Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen (VI. Berichte, Briefe)). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 16,08 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 90 vergütet die schriftliche Feststellung des Arztes darüber, ob die medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch vorliegt oder nicht vorliegt. Angewendet wird die Ziffer in der Situation, in der eine Schwangere sich in ärztliche Beurteilung begibt, um klären zu lassen, ob die Voraussetzungen für einen Abbruch gegeben sind, und der Arzt seine Beurteilung schriftlich dokumentiert und der Patientin beziehungsweise den beteiligten Stellen zur Verfügung stellt. Die Leistung bildet ausschließlich die schriftliche Feststellung als solche ab, unabhängig davon, ob das Ergebnis positiv oder negativ ausfällt, und unabhängig von einem später tatsächlich durchgeführten Eingriff, der eigenständig nach den einschlägigen operativen Ziffern abzurechnen ist. Die vorausgehende Untersuchung und Beratung der Patientin wird durch gesonderte Beratungs- oder Untersuchungsziffern erfasst, Nummer 90 betrifft allein die schriftliche Feststellung.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatz2,3-fach16,08 €
Höchstsatz3,5-fach24,46 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 90

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 90?

Die GOÄ-Ziffer 90 steht für „Schriftliche Feststellung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch“ und gehört zu Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 90?

Die GOÄ-Ziffer 90 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 90 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,08 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 90?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 90 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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