GOÄ-Ziffer 95: Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite

Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite

Die GOÄ-Ziffer 95 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite“ (Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen (VI. Berichte, Briefe)). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 8,05 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 95 vergütet die Schreibgebühr für die Anfertigung eines Schriftstücks, berechnet je angefangener DIN-A4-Seite. Sie kommt zur Anwendung, wenn der Arzt ein schriftliches Dokument, insbesondere ein Gutachten oder eine gutachtliche Äußerung, tatsächlich anfertigt beziehungsweise anfertigen lässt und dieses Schriftstück eine gewisse Länge aufweist, die seitenweise abgerechnet wird. Nach der amtlichen Bestimmung sind die Schreibgebühren der Nummern 95 und 96 nur neben bestimmten Leistungen, unter anderem Nummer 80, berechnungsfähig, sodass die Ziffer keinen eigenständigen Leistungsanspruch begründet, sondern die reine Schreibarbeit zu einer gutachtlichen Tätigkeit abbildet. Jede angefangene Seite löst die Gebühr erneut aus, sodass der Umfang des Schriftstücks unmittelbar die Anzahl der berechenbaren Einheiten bestimmt. Abzugrenzen ist sie von Nummer 96, die die Vervielfältigung, also die Kopie, und nicht die originäre Schreibleistung betrifft.

Gebühren und Steigerungssatz

60 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,50 €
Regelhöchstsatz2,3-fach8,05 €
Höchstsatz3,5-fach12,25 €

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 95

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 95?

Die GOÄ-Ziffer 95 steht für „Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite“ und gehört zu Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 95?

Die GOÄ-Ziffer 95 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 95 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 8,05 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 95?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 95 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys

Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.