GOÄ-Ziffer 96: Schreibgebühr, je Kopie
Schreibgebühr, je Kopie
Die GOÄ-Ziffer 96 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Schreibgebühr, je Kopie“ (Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen (VI. Berichte, Briefe)). Sie ist mit 3 Punkten bewertet; das entspricht 0,17 € beim einfachen und 0,39 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 96 vergütet die Schreibgebühr je angefertigter Kopie eines Schriftstücks. Sie kommt zur Anwendung, wenn von einem bereits erstellten Dokument, etwa einer gutachtlichen Äußerung, zusätzliche Ausfertigungen für weitere Empfänger, etwa Gericht, Auftraggeber oder Akten, angefertigt werden. Nach der amtlichen Bestimmung sind die Schreibgebühren nach den Nummern 95 und 96 nur neben bestimmten Leistungen, unter anderem Nummer 80, berechnungsfähig; die Kopiergebühr setzt also eine zugrunde liegende gutachtliche Leistung voraus und ist keine eigenständig auslösbare Position. Die Abgrenzung zu Nummer 95 liegt darin, dass Nummer 95 die originäre Schreibleistung je Seite des Originaldokuments erfasst, während Nummer 96 ausschließlich die zusätzliche Vervielfältigung in Form von Kopien abbildet. Beide Ziffern können nebeneinander anfallen, wenn sowohl die Erstellung des Originals als auch Kopien davon erforderlich sind.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 0,17 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 0,39 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 0,60 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Die Schreibgebühren nach den Nummern 95 und 96 sind nur neben den Leistungen nach den Nummern 80, 85 und 90 und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig
Verwandte Ziffern
- GOÄ 85 – Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß…
- GOÄ 90 – Schriftliche Feststellung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen…
- GOÄ 95 – Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 96
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 96?
Die GOÄ-Ziffer 96 steht für „Schreibgebühr, je Kopie“ und gehört zu Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 96?
Die GOÄ-Ziffer 96 ist mit 3 Punkten bewertet; das entspricht 0,17 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 96 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 0,39 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 96?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.