GOÄ-Ziffer 5472: Szintigr aphische Untersuchungen (z. B. von Hoden…

Szintigr aphische Untersuchungen (z. B. von Hoden, Tränenkanälen, Augen, Tuben) oder Funktionsmessungen (z. B. Ejektionsfraktion mit Meßsonde) ohne Gruppenzuordnung – auch nach Einbringung eines Radiopharmazeutikums in eine Körperhöhle

Die GOÄ-Ziffer 5472 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Szintigr aphische Untersuchungen (z. B. von Hoden, Tränenkanälen, Augen, Tuben) oder Funktionsmessungen (z. B. Ejektionsfraktion mit Meßsonde) ohne Gruppenzuordnung – auch nach Einbringung eines Radiopharmazeutikums in eine Körperhöhle“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (II. Nuklearmedizin)). Sie ist mit 950 Punkten bewertet; das entspricht 55,37 € beim einfachen und 99,67 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst szintigraphische Untersuchungen ohne eigentliche Bildgebung, etwa von Hoden, Tränenkanälen, Augen oder Tuben, sowie Funktionsmessungen wie die Bestimmung der Ejektionsfraktion mittels Messsonde. Sie wird angewendet, wenn statt einer flächigen szintigraphischen Darstellung lediglich eine punktuelle Aktivitätsmessung mit einer Sonde erfolgt, um eine bestimmte Funktion oder Durchgängigkeit zu überprüfen, etwa bei Verdacht auf eine Tränenwegsstenose oder zur einfachen Funktionsbeurteilung eines Organs ohne den Aufwand einer bildgebenden Gammakamera-Untersuchung. Die Ziffer grenzt sich damit von den bildgebenden Szintigraphien anderer Nummern ab, indem sie gezielt die sondenbasierte, nicht bildgebende Messmethode abbildet.

Gebühren und Steigerungssatz

950 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach55,37 €
Regelhöchstsatz1,8-fach99,67 €
Höchstsatz2,5-fach138,42 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5472

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5472?

Die GOÄ-Ziffer 5472 steht für „Szintigr aphische Untersuchungen (z. B. von Hoden, Tränenkanälen, Augen, Tuben) oder Funktionsmessungen (z. B. Ejektionsfraktion mit Meßsonde) ohne Gruppenzuordnung – auch nach Einbringung eines Radiopharmazeutikums in eine Körperhöhle“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5472?

Die GOÄ-Ziffer 5472 ist mit 950 Punkten bewertet; das entspricht 55,37 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5472 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 99,67 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5472?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5472 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.