GOÄ-Ziffer 5473: Funktionsszintigraphie – einschließlich Sequenzszintigraphie…
Funktionsszintigraphie – einschließlich Sequenzszintigraphie und Erstellung von Zeit-Radioaktivitätskurven aus ROI und quantifizierender Berechnung (z. B. von Transitzeiten, Impulsratenquotienten, Perfusionsindex, Auswurffraktion aus Erster-Radionuklid-Passage)
Die GOÄ-Ziffer 5473 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Funktionsszintigraphie – einschließlich Sequenzszintigraphie und Erstellung von Zeit-Radioaktivitätskurven aus ROI und quantifizierender Berechnung (z. B. von Transitzeiten, Impulsratenquotienten, Perfusionsindex, Auswurffraktion aus Erster-Radionuklid-Passage)“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (II. Nuklearmedizin)). Sie ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen und 94,43 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer beschreibt die Funktionsszintigraphie einschließlich Sequenzszintigraphie sowie die Erstellung von Zeit-Radioaktivitätskurven aus Regionen von Interesse (ROI) mit quantifizierender Berechnung. Sie wird angewendet, wenn der zeitliche Verlauf der Tracer-Anreicherung in einem definierten Bereich dynamisch erfasst und rechnerisch ausgewertet werden soll, etwa zur Beurteilung von Durchblutungs- oder Transportfunktionen über die Zeit. Die Leistung ist neben den Leistungen nach den Nummern 5460 und 5481 nicht berechnungsfähig, sodass bei gleichzeitigem Vorliegen dieser Untersuchungsansätze im selben Untersuchungsgang nur eine der Leistungen angesetzt werden kann und keine parallele Abrechnung der gefäßbezogenen Untersuchung nach 5460 oder der dort genannten Leistung nach 5481 erfolgt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 52,46 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 94,43 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 131,15 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung nach Nummer 5473 ist neben den Leistungen nach den Nummern 5460 und 5481 nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5473
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5473?
Die GOÄ-Ziffer 5473 steht für „Funktionsszintigraphie – einschließlich Sequenzszintigraphie und Erstellung von Zeit-Radioaktivitätskurven aus ROI und quantifizierender Berechnung (z. B. von Transitzeiten, Impulsratenquotienten, Perfusionsindex, Auswurffraktion aus Erster-Radionuklid-Passage)“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5473?
Die GOÄ-Ziffer 5473 ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5473 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 94,43 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5473?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.