GOÄ-Ziffer 757: Chemochirurgische Behandlung einer Präkanzerose…

Chemochirurgische Behandlung einer Präkanzerose – gegebenenfalls in mehreren Sitzungen

Die GOÄ-Ziffer 757 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Chemochirurgische Behandlung einer Präkanzerose – gegebenenfalls in mehreren Sitzungen“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen und 20,10 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 757 erfasst die chemochirurgische Behandlung einer Präkanzerose, die ebenfalls gegebenenfalls in mehreren Sitzungen erfolgen kann. Angewendet wird sie, wenn eine krankhafte Hautveränderung mit erhöhtem Entartungsrisiko, etwa eine aktinische Keratose, durch das Auftragen chemisch wirksamer, gewebeschädigender Substanzen behandelt wird, statt sie operativ zu entfernen. Die Leistung deckt den gesamten Behandlungsvorgang ab und kann bei Bedarf wiederholt in Rechnung gestellt werden, solange jede Sitzung einer eigenständigen Anwendung entspricht. Von der benachbarten Ziffer 756 unterscheidet sie sich durch die Art der behandelten Veränderung: Während 756 spitze Kondylome betrifft, ist 757 für präkanzeröse Hautläsionen vorgesehen. Eine operative Exzision derselben Läsion wird über andere Gebührenpositionen abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

150 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,74 €
Regelhöchstsatz2,3-fach20,10 €
Höchstsatz3,5-fach30,59 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 757

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 757?

Die GOÄ-Ziffer 757 steht für „Chemochirurgische Behandlung einer Präkanzerose – gegebenenfalls in mehreren Sitzungen“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 757?

Die GOÄ-Ziffer 757 ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 757 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,10 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 757?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 757 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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