GOÄ-Ziffer 758: Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je…

Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 758 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je Sitzung“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 75 Punkten bewertet; das entspricht 4,37 € beim einfachen und 10,05 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 758 vergütet das Sticheln oder das Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, abgerechnet je Sitzung. In der Praxis handelt es sich um eine manuelle beziehungsweise instrumentelle Entleerung entzündlicher Akneeffloreszenzen, bei der einzelne Pusteln eröffnet und ihr Inhalt exprimiert wird, um die Abheilung zu fördern und Sekundärinfektionen sowie Narbenbildung vorzubeugen. Angewendet wird die Leistung typischerweise bei mittelschwerer bis schwerer Akne vulgaris mit multiplen pustulösen Effloreszenzen, wenn eine gezielte lokale Entleerung medizinisch sinnvoll ist. Die Abrechnung erfolgt pro Sitzung unabhängig von der Anzahl der in dieser Sitzung behandelten Pusteln. Abzugrenzen ist die Leistung von größeren chirurgischen Eingriffen an der Haut sowie von der Behandlung tieferliegender entzündlicher Knoten, die andere Maßnahmen erfordern.

Gebühren und Steigerungssatz

75 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,37 €
Regelhöchstsatz2,3-fach10,05 €
Höchstsatz3,5-fach15,29 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 758

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 758?

Die GOÄ-Ziffer 758 steht für „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je Sitzung“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 758?

Die GOÄ-Ziffer 758 ist mit 75 Punkten bewertet; das entspricht 4,37 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 758 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 10,05 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 758?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 758 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.