GOÄ-Ziffer 759: Bestimmung der Alkalineutralisationszeit
Bestimmung der Alkalineutralisationszeit
Die GOÄ-Ziffer 759 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Bestimmung der Alkalineutralisationszeit“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 76 Punkten bewertet; das entspricht 4,43 € beim einfachen und 10,19 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer 759 betrifft die Bestimmung der Alkalineutralisationszeit der Haut, ein funktionsdiagnostisches Verfahren zur Prüfung der Hautbarriere. Dabei wird gemessen, wie schnell die Haut nach Kontakt mit einer alkalischen Substanz wieder ihren natürlichen, leicht sauren pH-Wert herstellt, was Rückschlüsse auf die Regenerationsfähigkeit und Widerstandskraft des Säureschutzmantels zulässt. Angewendet wird das Verfahren im Rahmen der Diagnostik von Hauterkrankungen, bei denen eine gestörte Barrierefunktion vermutet wird, etwa bei chronisch-entzündlichen oder ekzematösen Hautveränderungen. Es handelt sich um eine eigenständige funktionelle Testmethode, die von der optischen oder mikroskopischen Beurteilung der Haut klar zu unterscheiden ist, da hier ausschließlich ein physiologischer Zeitwert der Hautregeneration ermittelt wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 4,43 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 10,19 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 15,50 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 759
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 759?
Die GOÄ-Ziffer 759 steht für „Bestimmung der Alkalineutralisationszeit“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 759?
Die GOÄ-Ziffer 759 ist mit 76 Punkten bewertet; das entspricht 4,43 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 759 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 10,19 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 759?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 759 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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