GOÄ-Ziffer 760: Alkaliresistenzbestimmung (Tropfmethode)

Alkaliresistenzbestimmung (Tropfmethode)

Die GOÄ-Ziffer 760 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Alkaliresistenzbestimmung (Tropfmethode)“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 121 Punkten bewertet; das entspricht 7,05 € beim einfachen und 16,21 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 760 erfasst die Alkaliresistenzbestimmung mittels Tropfmethode, ein weiteres Verfahren zur Prüfung der Widerstandsfähigkeit der Hautbarriere gegenüber alkalischen Reizen. Dabei wird ein alkalisches Reagenz tropfenweise auf die Haut aufgebracht und beobachtet, wie die Haut darauf reagiert, um ihre Resistenz gegenüber äußeren chemischen Einflüssen einzuschätzen. Angewendet wird die Untersuchung in der dermatologischen Funktionsdiagnostik, etwa zur Abklärung einer erhöhten Empfindlichkeit der Haut gegenüber Reizstoffen oder im Rahmen der Beurteilung von Hautkrankheiten mit gestörter Barrierefunktion. Von der Ziffer 759 unterscheidet sie sich durch die abweichende Testmethodik: Während dort die Neutralisationszeit nach alkalischer Belastung gemessen wird, prüft die Tropfmethode gezielt die Resistenz der Haut gegenüber dem alkalischen Reagenz selbst.

Gebühren und Steigerungssatz

121 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach7,05 €
Regelhöchstsatz2,3-fach16,21 €
Höchstsatz3,5-fach24,68 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 760

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 760?

Die GOÄ-Ziffer 760 steht für „Alkaliresistenzbestimmung (Tropfmethode)“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 760?

Die GOÄ-Ziffer 760 ist mit 121 Punkten bewertet; das entspricht 7,05 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 760 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,21 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 760?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 760 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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